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Darf jemand bei mir einziehen?

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Ratgeber Wohnen

Grundsätzlich haben wir als Vermieter nichts dagegen, wenn beispielsweise Ihr Partner bei Ihnen einzieht. Allerdings müssen Sie vorher eine sogenannte Zuzugsgenehmigung einholen. Wir erklären Ihnen, warum und wann dies notwendig ist.

Rechtlich gesehen müssen Sie als Mieter eine Genehmigung von Ihrem Vermieter, also der GSW, einholen, wenn ein Dritter mit in Ihre Wohnung einzieht. Darauf hat der Bundesgerichtshof bereits vor vielen Jahren hingewiesen. Abgesehen davon, dass wir als Eigentümer gerne wissen, wer in unseren Wohnungen wohnt, geht es dabei auch um Themen wie Haftungsansprüche bei Schäden oder Untermiete.

In der Regel ist die Genehmigung nur eine reine Formsache: Ein Zuzug wird von uns nur verweigert, wenn es dadurch zu einer Überbelegung der Wohnung kommen würde oder der Einziehende als Störenfried oder Kapitalverbrecher auffällig geworden ist. Dies trifft aber in den seltensten Fällen zu.