Fragen und Antworten
Sie haben die Fragen, wir die Antworten:
Wohnungssuche
Werden alle aktuellen Wohnungen im Internet angeboten?
Nein, die Angebote im Internet stellen nur einen Teil unseres Angebotes dar. Im Monat werden von uns circa 40 Wohungen zur Vermietung angeboten.
Gibt es spezielle Studentenwohnungen?
Ja, die GSW unterhält in Sigmaringen zwei Studentenwohnheime mit 1- bis 4-Zimmerappartements mit insgesamt 92 Wohnplätzen für Studentinnen und Studenten der Hochschule Albstadt-Sigmaringen. Wenn Sie sich für einen Platz in einem unserer Wohnheime interessieren, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Sachbearbeiterin Frau Tamara Alber.
Können auch Auszubildende einen Studentenwohnheimsplatz anmieten?
Ja, auch Auszubildende können während der Zeit ihrer Ausbildung einen Studentenwohnheimplatz anmieten.
Vermietet die GSW auch Seniorenwohnungen und Garagen bzw. PKW-Stellplätze?
Als Wohnungsunternehmen des großen Sozialverband VdK Landesverband Baden-Württemberg besitzen wir verschiedene Seniorenwohnanlagen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten, in denen auch Wohnungen zur Miete zur Verfügung stehen. Darüber hinaus vermieten wir auch vereinzelt Garagen sowie PKW-Stellplätze. Leider können wir Ihnen diesen Teil unseres Angebotes noch nicht im Internet präsentieren. Falls Sie an einer Seniorenwohnung oder einer Garage bzw. einem Stellplatz interessiert sind, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Müssen bei der GSW Anteile zur Anmietung einer Wohnung erworben werden?
Nein, es müssen keine Anteile erworben werden, da wir eine GmbH und keine Genossenschaft sind.
Muss für die Wohnungsvermittlung eine Provision gezahlt werden?
Nein, wir vermieten aus unserem Bestand immer provisionsfrei.
Was ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS)?
Etwa ein Drittel unseres Wohnungsbestandes wurde mit Hilfe öffentlicher Mittel errichtet. Für eine solche öffentliche geförderte Wohnung benötigen Sie einen WBS, welcher Personen oder Familien mit geringem Einkommen zum Bezug berechtigt. Einen WBS erhalten Sie in den Wohnungsämtern der Städte und Gemeinden. Sollte ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein, wird im Wohnungsangebot von uns darauf hingewiesen.
Wie kann man sich bei der GSW wohnungssuchend melden?
Auf unserer Website finden Sie unter Mieten unsere derzeitiges Mietangebot - Sie können sich in den Exposés gleich direkt online um die Wohnungen bewerben. Wir haben aktuell kein passendes Mietangebot für Sie? Dann können Sie auf unserer Website unter Service/Mietinteressentenbogen online Ihre Wunschwohnung anfragen.
Muss ich einen Termin zur Beratung zur Wohnungssuche vereinbaren?
Jeder Wohnungssuchende kann sich innerhalb der Öffnungszeiten gern persönlich an die Mietverwaltung wenden. Ansonsten bitten wir um Terminvereinbarung innerhalb unserer Sprechzeiten um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
Wie sind die Öffnungszeiten der GSW?
Unsere Öffnungszeiten sind:
Hauptgeschäftsstelle in Sigmaringen, Leopoldplatz 1
Montag – Donnerstag
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.15 Uhr
Freitag
8.30 – 12.00 Uhr
Außenstelle in Ravensburg, Obere Burachstraße 27
Montag
9.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.15 Uhr
Dienstag
9.00 – 12.00 Uhr
Mittwoch
13.00 – 16.15 Uhr
Donnerstag
nach Vereinbarung
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
Außenstelle in Tübingen, Wennfelder Garten 12
Montag – Donnerstag
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.15 Uhr
Freitag
8.30 – 12.00 Uhr
Außenstelle in Villingen-Schwenningen, Villinger Straße 95
Montag
8.30 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.15 Uhr
Dienstag
8.30 – 12.00 Uhr
Mittwoch
Geschlossen
Donnerstag
8.30 – 12.00 Uhr
Freitag
9.00 – 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstagnachmittag nach Vereinbarung
Außenstelle in Naumburg, Lindenring 15
Montag – Donnerstag
10.00 – 12.00 Uhr und 15.00 – 17.00 Uhr
Freitag
9.00 – 13.00 Uhr
Jeder Wohnungssuchende kann sich innerhalb der Öffnungszeiten gern persönlich an unsere Mietverwaltung wenden. Um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie jedoch um eine vorherige telefonische Terminvereinbarung innerhalb unserer Sprechzeiten.
Sie sind berufstätig und können die Vermietung während der Geschäftszeit nicht anrufen bzw. nicht zur Beratung kommen?
Unsere Hausverwaltung erreichen Sie auch per Mail über unser Kontaktformular. Hier können Sie uns Angaben zu Ihrer Person und der gesuchten Wohnung machen. Ihre Mail wird an den zuständigen Verwalter weitergeleitet und Sie erhalten dann Antwort. Hilfreich ist die Angabe einer Telefonnummer, so dass ein Termin zu den für Sie passenden Zeiten vereinbart werden kann.
Ich sehe immer wieder leere Fenster in Gebäuden der GSW. Warum werden mir diese Wohnungen nicht angeboten?
Wir sind immer bemüht, unseren Gebäudebestand auf zeitgemäßen technischen und energetischen Standard zu halten. Wir haben daher immer wieder Wohnungen in Häusern, die sich in einer Modernisierungsmaßnahme befinden und nicht angeboten werden können. Ebenso verhält es ich bei einzelnen Wohnungen, da häufig nach einem Mieterwechsel - je nach Zustand der Wohnung - von uns Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden. Auch diese Wohnungen können wir Ihnen noch nicht anbieten.
Mieten, Kaution und Nebenkosten
Muss eine Kaution hinterlegt werden?
Ja, wir verlangen in der Regel eine Kaution in Höhe von drei Monatskaltmieten.
Was ist in den Nebenkosten enthalten?
Die Nebenkosten sind Bestandteil der Bewirtschaftungskosten und gliedern sich wie folgt auf: laufende öffentliche Lasten des Grundstücks, Wasserversorgung und Entwässerung, Aufzug (wenn vorhanden), Straßenreinigung und Müllbeseitigung, Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, Gartenpflege, Beleuchtung, Schornsteinreinigung, Sach- und Haftpflichtversicherung, Hauswart, Gemeinschaftsantennen-Anlage oder private Verteilanlage für Breitbandkabelnetz, Grundgebühren für Breitbandanschluss (wenn vorhanden), sonstige Betriebskosten wie z.B. für Durchführung der Räum- und Streupflichten, Feuerlöscherprüfung, Dachrinnenreinigung, Wartung Rauchabzugsanlage (RWA), Wartung Brandmeldeanlage (BMA). Hinzu kommen noch die Wärme- und Warmwasserkosten. Die Abrechnung der verbrauchsunabhängigen wie auch der verbrauchabhängigen Kosten erfolgt in Form einer jährlichen Betriebskostenabrechnung anhand eines im Mietvertrag festgehaltenen Verteilungsschlüssels.
Die Nebenkosten werden in der Regel durch monatliche Vorauszahlungen neben der Grundmiete erhoben. Welche Vorauszahlungen für die Nebenkosten anfallen werden, können Sie unserem unverbindlichen Angebot entnehmen.
Ich bin mit der Miete in Verzug, was kann ich tun?
Sprechen Sie uns bitte an! Warten Sie auf keinen Fall zu lange, bis ein womöglich größerer Rückstand entstanden ist, sondern melden Sie sich rechtzeitig bei uns. Nur so können wir gemeinsam eine Lösung finden, die den beiderseitigen Interessen gerecht werden.
Mietverhältnis
Sind alle Wohnungen der GSW mit Kabel-TV- oder SAT-Anschluss und Telefonanschluss ausgestattet?
Ja, mindestens je ein Anschluss steht zur Verfügung. Die Kosten für Kabel-TV- oder SAT sind übrigens bereits in den Nebenkosten enthalten.
Ist Tierhaltung in GSW-Wohnungen erlaubt?
Als Mieter einer GSW-Wohnung verpflichten Sie sich mit Ihrer Vertragsunterzeichnung keine Tiere zu halten.
Wo erhalte ich eine Mietbescheinigung?
Sie können eine Mietbescheinigung direkt in unserer Hauptgeschäftsstelle oder unseren Außenstellen in Ravensburg, Tübingen, Villingen-Schwenningen und Naumburg erhalten. Sie können die Bescheinigung aber auch schriftlich (Post oder Mail) oder telefonisch von uns anfordern oder in Ihrem Account in unserem Kundenportal "Meine GSW" abrufen.
Wer ist mein zuständiger Hauswart?
Die Kontaktdaten Ihres Hauswarts vor Ort können Sie am einfachsten auf unserer Homepage im Mieten-Bereich unter Ansprechpartner in Erfahrung bringen.
Hausordnung
Wie laut ist eigentlich "Zimmerlautstärke"?
Laute Musik ist häufig Anlass für Streit unter Nachbarn. Zimmerlautstärke heißt nicht, dass Musik nur in der Wohnung vernehmbar sein darf, in der sie gespielt wird, und keinerlei Geräusche in die Nachbarwohnung dringen dürfen. Dem Musikliebhaber muss es möglich sein, in seiner Wohnung so laut Musik zu hören, dass er ein "einigermaßen befriedigendes Hörergebnis" hat. Wenn die Lautstärke jedoch über das hinausgeht, was unter Berücksichtigung von Haus, Wohnung und Umfeld nicht mehr als "normales Wohngeräusch" in der Nachbarwohnung empfunden wird, ist die Zimmerlautstärke überschritten. Die Musik darf nicht mit einer deutlich vernehmbaren Lautstärke in die Nachbarwohnung dringen.
Was muss ich tun, wenn meine Nachbarn nicht die Hausordnung einhalten bzw. sich nicht an die Ruhezeiten halten?
Zuallererst: Reden Sie miteinander! Viele Streitfälle in Miethäusern entstehen durch Missverständnisse, die durch ein frühzeitiges Gespräch hätten verhindert werden können! Ist Ihr Nachbar nicht einsichtig, bitten wir Sie, die Vorkommnisse schriftlich mit Datum und Zeit festzuhalten (am besten zusätzlich mit den Unterschriften anderer Anwohner). Nur aufgrund solcher Protokolle können wir wegen der Verstöße intervenieren!
Warum darf ich als Mieter keine Parabolantenne anbringen?
Durch das Anbringen von Satellitenschüsseln wird die äußere Ansicht unserer Häuser wesentlich beeinträchtigt. Außerdem kann durch das Anbringen einer Parabolantenne die Bausubstanz beschädigt werden. Darüber hinaus sind unsere Wohnungen - überall wo verfügbar - mit Kabelfernsehen ausgestattet und verfügen über zahlreiche Programme. Unsere ausländischen Mieter können sich so gegen ein Entgelt zusätzliche fremdsprachige Programmpakete in die Wohnung holen.
Sind bauliche Änderungen an einer Wohnung genehmigungspflichtig?
Ja, bauliche Veränderungen jedweder Art dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Vermieter zuvor schriftlich eingewilligt hat! Der Mieter haftet außerdem für alle Schäden, die dem Vermieter oder Dritten aus diesen Maßnahmen entstehen, ohne dass es des Nachweises des Verschuldens bedarf. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter zudem den ursprünglichen, bei Vertragsbeginn vorhandenen Zustand, wiederherzustellen.
Kündigung
Was muss ich bei der Kündigung meiner Wohnung beachten?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Beachten Sie, dass das Kündigungsschreiben von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteien unterschrieben ist. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen - bei Wohnraummietverhältnissen beträgt sie stets drei Monate zum Monatsende.
Kann ich einen Nachmieter stellen, um die Kündigungsfrist zu verkürzen?
Im Prinzip ja. Allerdings prüfen wir auch beim vorgeschlagenen Nachmieter die Bewerbungsunterlagen nebst Anlagen, wie sie von jedem Neumieter verlangt werden. Akzeptieren wir den vorgeschlagenen Nachmieter, findet gleichwohl eine Wohnungsabnahme durch uns statt: Festgestellte Mängel und erforderliche Schönheitsreparaturen müssen behoben und durchgeführt werden.