Wer sich als Hobbyelektriker oder Freizeitinstallateur versucht, weiß oft nicht, in welchen gefährlichen Situationen er sich gerade befindet. Denn die unsichtbare Gefahr lauert an vielen Ecken und wird oft unterschätzt – ein Glück, wenn es dann nur kurz in den Fingerspitzen kribbelt.
Ein defekter Schalter oder ein blankes Kabel – solche Gefahrenquellen werden häufig nicht wahrgenommen. Ohne Schutzmechanismus sind elektrische Geräte oder beschädigte Kabelisolationen ein Wagnis und häufiger Grund für schlimme, teils tödliche Unfälle. Daher sollten Sie stets auf einen korrekten Umgang mit Strom achten und Ihre Gerätschaften in Ordnung halten.
Ist die Gefahr erkannt, ist es jedoch keine Lösung selbst Hand anzulegen. In den meisten Fällen gehören Probleme rund um das Thema Strom in die Hände eines von uns beauftragten Fachmanns. Typische Gefahrenquellen sind:
- offene Schaltschränke
- beschädigte Stromleitungen
- defekte Steckdosen
- mangelhafte Isolierungen
Werden nicht alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten, kann die „Do it yourself“-Reparatur schnell zu ernsthaften Verletzungen führen.
Neben den lebensbedrohenden Gefahren für den Menschen dürfen solche Eigenmaßnahmen auch nicht ohne die Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden; dies ist meist unter dem Punkt "Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters" in Ihrem Mietvertrag aufgeführt. Abgesehen von eigenmächtigen Elektroarbeiten fallen auch Veränderungen und Maßnahmen beispielsweise bei Sanitärinstallationsarbeiten in diesen Bereich.
Zustimmungsbedürftige Handlungen des Mieters
- "Mit Rücksicht auf die Gesamtheit der Mieter und im Interesse einer ordnungsmäßigen Bewirtschaftung des Hauses und der Wohnung bedarf der Mieter der vorherigen Zustimmung des Vermieters, wenn er […]
- Um-, An- und Einbauten sowie Installationen vornimmt, die Mieträume, Anlagen oder Einrichtungen verändert, […].
- Die Zustimmung des Vermieters soll schriftlich erfolgen; […]“